Alle Gäste (und eventuellen Besucher) sind gehalten, sich an alle Regeln der Hausordnung und sämtliche sonstigen Anweisungen der Eigentumsverwaltung zu halten.
Die Gäste haften jederzeit in vollem Umfang für die Unversehrtheit und Sicherheit ihrer Kinder sowie für eventuelle Verhaltensweisen, die die Nachbarn stören können.
Die Gäste müssen Geräusche auf ein Mindestmaß reduzieren, um die Personen auf dem angrenzenden Grundstück insbesondere während der Nachtstunden (23.00 - 8.00 Uhr) nicht zu stören.
Der Kunde haftet für sämtliche Sach- oder Personenschäden, die er oder sein Haustier während des Mietzeitraums verursachen, auch für Schäden, für die er versichert ist oder sein kann. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass weder er noch die ihn begleitenden Personen noch sein Haustier die Nachbarn stören.
Den Gästen ist es während des Tages gestattet, Besucher zu empfangen, eventuelle Übernachtungen der Besucher müssen im Voraus bei der Reservierung genehmigt werden und sind mit Zusatzkosten verbunden.
Feiern im Inneren des Besitzes sind untersagt, wenn sie nicht bei der Reservierung vereinbart und genehmigt wurden.
Die Gäste sind für Abfälle und Recycling unter Verwendung der dafür vorgesehenen Behälter verantwortlich, die im Moment des Check-ins angegeben werden.
Die Gäste müssen Leuchten, Ventilatoren, Elektrogeräte und Fernsehgeräte ausschalten, wenn diese nicht benutzt werden, um zur Energieeinsparung beizutragen.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, in dem Bereich um den Swimmingpool Gegenstände aus Glas (Flaschen, Gläser, usw.) zu verwenden.
Die Gäste müssen Säuglinge und Kinder bei der Benutzung des Swimmingpoolbereichs ständig beaufsichtigen.
Das Rauchen im Inneren der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Im Außenbereich müssen Zigarettenstummel in den vorhandenen Aschenbechern entsorgt und dürfen nicht auf den Boden geworfen werden.
Es liegt in der Verantwortung der Gäste, den Verwalter im Fall von Problemen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach der Inbesitznahme der Ferienwohnung und dem Feststellen eines Defekts zu verständigen.
Eventuelle Schäden und Brüche müssen dem Grundstücksverwalter umgehend mitgeteilt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Ferienwohnung achtsam zu behandeln. Er haftet für sämtliche Schäden, die er oder jegliche zu seiner Gruppe gehörende Personen oder sein Haustier verursacht haben.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Abreise das Geschirr zu spülen und den Kühl- oder Gefrierschrank zu leeren und keinen Abfall in oder außerhalb der Wohnung zu hinterlassen, auch wenn die Endreinigung im bezahlten Betrag enthalten ist. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, wird im Moment des Check-outs eine Strafe von 50 bis 100 Euro verlangt.
In dem Aufenthalt sind die folgenden Serviceleistungen enthalten:
- WÄSCHE (Bettwäsche und Badehandtücher) - wird entsprechend der Anzahl der Gäste zur Verfügung gestellt. Es kann eine eventuelle zusätzliche Wäschegarnitur verlangt werden, indem dies dem Grundstücksverwalter mitgeteilt wird. Die Kosten für die zusätzliche Wäschegarnitur betragen 10,00 Euro pro Person.
- REINIGUNG - Bei der Ankunft wird die Wohnung dem Gast sauber und ordentlich übergeben. Während des Aufenthalts ist die Endreinigung im bezahlten Preis enthalten, es kann jedoch nach Vereinbarung mit dem Grundstücksverwalter die kostenpflichtige Extrareinigung verlangt werden.
Folgende Uhrzeiten gelten für Check-in und Check-out:
CHECK-IN - ab 15.00 Uhr
CHECK-OUT - spätestens 10.00 Uhr